Deckenöffnung für den Einbau einer neuen Treppe

Das Herstellen einer Aussparung für eine neue Treppe kann unterschiedlich benannt werden. Manche nennen es Treppenöffnung, Treppendurchbruch oder Treppenloch. Andere betiteln es als Deckenöffnung, Deckenloch oder auch als Deckendurchbruch. Eins haben alle Begriffe jedoch gemeinsam: jeder Begriff umschreibt die Öffnung, die dazu benötigt wird, um eine Treppe nachträglich einzubauen, die in Zukunft zwei Stockwerke verbinden wird. Die Öffnung selbst kann entweder in einer rechteckigen oder einer runden Variante durchgeführt werden. Die rechteckige Variante eignet sich für konventionelle Treppen. Die runde Öffnung eignet sich für den Einbau einer Spindeltreppe oder einer Wendeltreppe.

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Rechteckiger Deckendurchbruch

Für eine rechteckige Deckenöffnung wird zunächst das zu entfernende Betonstück in kleinere Flächen unterteilt. Die einzelnen Teile sollen später mit Hilfe eines Krans herabgelassen oder bei manchen Projekten auch angehoben werden. Hierfür sind kleine Kernbohrungen notwendig, die eine Verankerung der Kette des Krans ermöglichen. Baustützen sichern das gesamte Bauvorhaben, eine Folie unterhalb der Öffnung verhindert Verunreinigungen. Bei Rohbauten hingegen wird der Schutz vor Verunreinigung nicht zwingend benötigt. Mit Hilfe einer Wandsäge oder auch eines Fugenschneiders werden die Betonteile nach und nach herausgesägt. Das Nassschneideverfahren ermöglicht, durch eine integrierte Kühlwasserversorgung, die Bindung von aufkommendem Staub. Das Wasser zur Kühlung wird direkt abgesaugt. Am Ende werden die Betonstücke bei Bedarf zerkleinert und abtransportiert.

Runde Deckenöffnung

Bei einer runden Deckenaussparung wird eine Kernbohrung in der Mitte des zu entfernenden Stücks gesetzt. Diese ist nötig, um die Zirkelsäge zu befestigen. Die Zirkelsäge ermöglicht kreisrunde Bohrungen mit einem Durchmesser von mehreren Metern. Das weitere Vorgehen gleicht dem des Deckendurchbruchs von rechteckigen Deckenöffnungen. Schutzfolien, Baustützen und die Kernbohrung für den Portalkran kommen somit auch hier zur Anwendung.

Wo ist ein Deckendurchbruch erlaubt?

Beachtet werden muss, dass ein Deckendurchbruch die Bausubstanz verändert. Es handelt sich somit um eine sogenannte bausubstanzliche Veränderung. Der einfachste Fall liegt bei einem Neubau vor – hier ist ein Durchbruch meist ohne Probleme zu realisieren.

Gebäude, welche unter Denkmalschutz stehen oder Mietwohnungen müssen hingegen gesondert betrachtet werden. Die rechtliche Lage muss hier zunächst ermittelt werden. Denkmalgeschützte Gebäude müssen von der Denkmalbehörde geprüft werden. Erst bei vorliegender Genehmigung darf die Bausubstanz verändert werden. Mieter müssen sich vorerst an den Vermieter wenden. Hier ist es sehr wichtig alle Veränderungen schriftlich festzuhalten und auch abzuklären, ob die Veränderung der Bausubstanz nach Ende des Mietverhältnisses rückgängig gemacht werden muss.

Vor dem Durchbruch sollte generell immer ein Statiker die Decke begutachten. So werden unangenehme Überraschungen vermieden. Außerdem sollte eine Öffnung von einem Fachbetrieb gesetzt werden. Einerseits hat ein Fachmann das benötigte Wissen und das richtige Werkzeug. Andererseits kann so eine unnötige Verschmutzung bei bewohnten Räumlichkeiten vermieden werden.